In die Menschenrechtscharta hat sich ein Fehler eingeschlichen. „Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit.“ Das ist so sinnvoll wie die Aussage „Jeder Mensch hat das Recht auf Atemluft.“ Jeder ist umgeben von so viel Arbeit, dass er sie sein Lebtag nicht bewältigen wird. Und je mehr er tut, desto mehr Aufgaben stellen sich ihm.
„Jeder Mensch hat das Recht auf Einkommen.“ muss der Satz lauten. Denn ohne Einkommen kann ich in einer Konsumgesellschaft nicht existieren, und erst recht nicht arbeiten. Durch den Erwerbsarbeitszwang hingegen sind wir genötigt, selbst Menschenunwürdig gestaltete Aufgaben wahrzunehmen, und die Aufgaben, die uns das Leben stellt, zu vernachlässigen.
Unterbezahlung, Mobbing, Druck und Zwang sind nicht mit den Menschenrechten vereinbar. Meine Frau und ich haben uns bewusst für eine Erwerbsarbeitszwangsverweigerung entschieden. Wir sind bemüht, unser berufliches Wirken nach den selben Kriterien wie unser privates Wirken zu gestalten: konzentriert auf sinnvolle, wertgeschätzte, dem Menschen würdige Aktivitäten.
Siehe auch: Bildungsfern
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